AHD-WAOP (BNWAS)

Wachalarm-Panel

Das AHD-WAOP Wachalarm-Panel (BNWAS) entspricht den Anforderungen der IEC62616-1. Das Wachalarm–Panel garantiert die Wachbereitschaft der Brückenbesatzung.  Die Wachmeldezeiten sind nach Eingabe eines Benutzer-Codes veränderbar. Die gewählte Zeit läuft ab und muss vor Ablauf quittiert werden. 

Sollte die Quittierung nicht erfolgen, werden nacheinander folgende Alarme ausgelöst:


• Zuerst ein Blinken der AHD-WAOP-Anzeige und des Pilz-Tasters (s.u.),
• danach ein interner Summer sowie der Relaisausgang "Stufe 1",
• anschließend der Relaisausgang zur "Stufe 2",
• gefolgt von dem Relaisausgang zur "Stufe 3".


Um eine schnelle optische Erkennung zu gewährleisten, leuchtet die Anzeige bei einem Alarm abwechselnd rot und grün, der Pilz-Taster blinkt rot. 

Bei dem Wachalarm-Panel sind Zeiten bis zu einer Dauer von 12 Minuten wählbar. Das Wachalarm-Panel ist mit einem Pilztaster ausgestattet. Wird der Pilztaster des AHD-WAOP 5 Sekunden gedrückt gehalten, wird ein Notfall-Alarm ausgelöst. Durch erneutes Drücken des Pilztasters wird der Alarm wieder deaktiviert. 


Alle Systemeinstellungen wie z.B. Zeitenwechsel, Passwortwechsel, etc. werden mit den Systemtasten eingegeben und können am Display verfolgt werden. Es können direkt bis zu 4 externe Quittier-Taster angeschlossen werden, die ein einfaches Quittieren an verschiedenen Punkten auf der Brücke ermöglichen (durch Parallelschaltungen beliebig erweiterbar). Wenn die verwendeten Taster es zulassen, ist ein simultanes Blinken der externen und internen Taster möglich. 

BNWAS

Gemäß Anforderung der Norm IEC62616-1 ist ab dem 01. Januar 2011 der Einbau eines BNWAS (Bridge Navigational Watch Alarm System) für alle Schiffe verpflichtend. Folgende Einbaufristen wurden in diesem Zusammenhang festgelegt:

  • Für Schiffe ≥ 150BRZ und Fahrgastschiffe,  unabhängig von ihrer Größe,  gebaut am oder nach dem 1. Juli 2011
  • Für Fahrgastschiffe, unabhängig von ihrer Größe, gebaut bis zum 1. Juli 2011, jedoch nicht später als die erste Klassenüberprüfung nach dem 1. Juli 2011
  • Für Schiffe ≥ 3000BRZ, gebaut vor dem 1. Juli 2011, jedoch nicht später als die erste Klassenüberprüfung nach dem 1. Juli 2012
  • Für Schiffe ≥ 500 BRZ, jedoch weniger als 3000 BRZ, gebaut vor dem 1. Juli 2011, spätestens nach der ersten Klassenüberprüfung nach dem 1. Juli 2013
  • Für Schiffe ≥ 150 BRZ, jedoch weniger als 500 BRZ, gebaut vor dem 1. Juli 2011, spätestens nach der ersten Klassenüberprüfung nach dem 1. Juli 2014

 

Das BNWAS muss in Betrieb sein, sobald das Schiff in Fahrt ist.