Klassifikation

Die Schiffs-Klassifikationsgesellschaften treten im Schiffsbau als Gutachter auf und können somit als eine Art Schiffs-TÜV bezeichnet werden. Schiffs-Klassifikationsgesellschaften geben Empfehlungen, Richtlinien und Vorschriften heraus, nach denen Schiffe entworfen, konstruiert oder auch umgebaut werden.

Diesen Überwachungs-Prozess begleiten die Klassifikationsgesellschaften über alle Bauphasen eines Schiffes hinweg. So auch in der Phase der Projektierung, in der ein Schiffsalarmsystem oder sogar ein integriertes Schiffsalarm-Anzeige- und Steuer-System von der Firma Böning geplant wird und zur Zeichnungsprüfung sowie zur Werksprüfung bei den Klassifikationsgesellschaften eingereicht wird.

Dieser Prozess der Projektierung, Zeichnungsprüfung und Werksprüfung bedeutet, dass explizit auf die Anforderungen und Wünsche des Kunden eingegangen wird, dies aber unter Einbehaltung aller Richtlinien und Vorschriften, welche durch die Klassifikationsgesellschaften vorgegeben werden.

Resultat dieser engen Zusammenarbeit zwischen der Firma Böning und den Klassifikationsgesellschaften sind effiziente, bedienerfreundliche und topmoderne Systeme, die einen sichern Schiffsbetrieb ermöglichen. Die Zuverlässigkeit aller Schiffssysteme und somit auch der Systeme der Firma Böning wird bei der Schiffs-Inbetriebnahme und in regelmäßigen Schiffs-Besichtigungen von den Klassifikationsgesellschaften abgeprüft.

Sind Schiffssysteme und Schiff von der Klassifikationsgesellschaft zugelassen und somit klassifiziert, ist das Schiff in seinem Fahrtgebiet nur geringfügig eingeschränkt. Nicht klassifizierte Schiffe werden in europäischen Hoheitsgewässern oder Häfen nicht geduldet.

Weltweit gibt es über 30 Klassifikationsgesellschaften, von denen elf international anerkannt sind. Diese elf sind in der Dachorganisation International Association of Classification Societies (IACS) zusammengeschlossen.

Die Firma Böning arbeitet regelmäßig mit folgenden Klassifikationsgesellschaften zusammen:

  • American Bureau of Shipping (ABS), USA
  • Bureau Veritas (BV), Frankreich
  • Det Norske Veritas (DNV), Norwegen
  • Lloyd’s Register of Shipping (LRS), England
  • Maritime Register of Shipping (RMRS), Russland
  • Registro Italiano Navale (RINA), Italien


Eine weitere Behörde ist DNV (als benannte Stelle). Diese Behörde überwacht z.B. die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen im Bereich der Prüfung und Zulassung von Navigations- und Funkausrüstungen. Somit werden Monitore der Firma Böning, die der Anzeige von elektronischen Radarbildern oder elektronischen Seekarten dienen, nicht nur durch die Klassifikationsgesellschaften abgeprüft, sondern auch durch benannte Stellen wie DNV auf Konformität überprüft.

1993 wurden die ersten Geräte und Systeme entsprechend den Anforderungen des Germanischen Lloyd zugelassen. Seither wurde die Anzahl der zugelassenen Geräte und Systeme sukzessive erhöht und die Anzahl der Zertifikate der verschiedenen Klassifikationsgesellschaften ist auf 50 gestiegen. Neben diesen 50 Zertifikaten bzw. Typenzertifikate zu einzelnen Geräten oder ganzen Systemen, die die allgemeine Konformität mit den Richtlinien der Klassifikationsgesellschaften bescheinigen, bestehen auch diverse Zertifikate zu einzelnen Werksabnahmen. Diese Werksabnahmen und die damit verbundenen Werksabnahme-Zertifikate dienen dem Beweis, dass die Geräte und Systeme die u.a. durch Typenzertifikate zugelassen sind, dem speziellen Anforderungen eines bestimmten Projektes entsprechen und somit auf dem Schiff verbaut werden dürfen.

19 Zoll Panel bei einer 0,7g Vibrationsprüfung in der Y-Achse.
AHD 651, AHD 406-2 und AHD-DPS 02 BS vor einer 0,7 g Vibrationsprüfung
19 Zoll Panel bei einer IPX4 Prüfung. Abgeprüft wird der Schutz gegen allseitiges Spritzwasser.